Ein Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht für Mütter oder Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen wollen, bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten Elternzeit kann auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden. Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn. Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt 7 Wochen, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll.
Jugendamt Gotha
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
Humboldtstr. 18
99867 Gotha
Tel.: 03621/214301
Postanschrift:
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder gilt seit dem
01.01.2007 das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
Elterngeld kann jede Mutter und jeder Vater beantragen.
Für die Gewährung von Elterngeld sind gesetzlich geregelte Voraussetzungen zu erfüllen, die in der Broschüre des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zum Elterngeld und Elternzeit nachgelesen werden können. Diese Broschüren sind kostenlos über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009,18132 Rostock, zu beziehen oder unter www.bmfsfj.de nachzulesen. Die Anträge auf Elterngeld erhalten die Eltern in den Geburtskliniken. Bei Hausgeburten ist der Antrag im Jugendamt erhältlich bzw. kann über die Internetseite des Landratsamtes Gotha ausgedruckt werden.
Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha
Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar
Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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