Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden durch die Träger Kostenbeiträge erhoben. Diese Kostenbeiträge sind in entsprechenden Satzungen als Elternbeiträge festgelegt und unterliegen einer sozialen Staffelung. Der durch die Träger erhobene Kostenbeitrag in  Kindertageseinrichtungen kann vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Eltern der entsprechende Antrag im Jugendamt gestellt wird. Die Antragsformulare sind im Jugendamt erhältlich. Die Feststellung der zumutbaren Belastung erfolgt in Form einer Einkommensberechnung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Für die Förderung von Kindern in Tagespflege erhebt das Jugendamt in Umsetzung einer Satzung einen Kostenbeitrag sozial gestaffelt auf der Grundlage einer Einkommensberechnung.

Jugendamt Gotha
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