Normalerweise bleiben junge Mütter heute nicht länger als zwei, drei Tage nach der Entbindung im Krankenhaus. Kümmern sie sich deshalb früh um eine Hebamme, die diese Nachsorge bei ihnen zu Hause übernehmen wird. Die Hebamme begleitet und betreut Mutter und Kind nach der Geburt zu Hause.
Die Wochenbettbetreuung ist Leistung der Krankenkasse. Sie kann in den ersten 10 Tagen nach der Geburt täglich und danach nach Bedarf bis zum Ablauf von acht Wochen in Anspruch genommen werden. Nach dieser Zeit ist eine ärztliche Anordnung für weitere Besuche nötig.
Sie können in der Stillzeit weitere 4 Hausbesuche bei Stillschwierigkeiten (z.B. Abstillen, Milchstau usw.) in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gibt es im Landkreis Gotha Familienhebammen. Sie betreuen schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder bis zum 1. Geburtstag des Kindes.

Sie haben die Möglichkeit der intensiven und langfristigen Betreuung von Mutter und Kind über die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.
Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit Erfahrung im freiberuflichen Bereich und einer Zusatzqualifikation. Sie werden bei Vorlage festgelegter Indikatoren über das Jugendamt Gotha vermittelt:

Anfragen können auch an das FöBi-Bildungszentrum gestellt werden.

Jugendamt Gotha
Allgemeiner Sozialer Dienst

Humboldtstraße 18
99867 Gotha
Tel.: 03621/214301

Kontakt-Info

Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha

Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar

Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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