Betreuung von Kindern unter 2 Jahren
Für die Betreuung von Kindern bis zum 2. Lebensjahr stehen im Landkreis Gotha ausreichend Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie bei Tagesmüttern in deren privatem Haushalt zur Verfügung. Bei der Suche nach einer geeigneten Tagesmutter berät und unterstützt sie das
Jugendamt Gotha
SG Jugendarbeit
Humboldtstrasse 18
99867 Gotha
Tel.: 03621/214301
In vielen Kindertageseinrichtungen werden Krippenplätze vorgehalten. Um einen Platz in einer Einrichtung in Anspruch nehmen zu können, sollten Eltern erwerbstätig sein, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder in Schul- oder Hochschulausbildung befinden.
Anspruch auf Kindertagesbetreuung
Jedes Kind hat in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Bei der Auswahl, in welcher Kindertageseinrichtung ihr Kind betreut werden soll, haben sie als Eltern freies Wunsch- und Wahlrecht. Hierbei ist zu beachten, den Träger der gewünschten Einrichtung sowie ihre Wohnortgemeinde sechs Monate im Voraus zu informieren. Informationen über einen Kindergarten erhalten sie bei der Stadtverwaltung, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der sich der gewünschte Kindergarten befindet. Entscheiden sie sich für eine Einrichtung in Trägerschaft der Stadtverwaltung Gotha müssen sie die "Gothaer Kita-Karte" beantragen. Diese Karte berechtigt Eltern mit Hauptwohnsitz in der Stadt Gotha, ihr Kind in einer Kindereinrichtung der Stadt Gotha entsprechend ihrer Wahl anzumelden. In der Stadt Friedrichroda gibt es ebenfalls eine Kita-Karte.
Gemeinde- oder Stadtverwaltungen,
Verwaltungsgemeinschaften
Siehe Liste
Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha
Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar
Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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