Das Kindergeld beträgt 250 Euro pro Kind wird Ihnen einmal im Monat gezahlt.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Hat ein im Studium oder in der Ausbildung befindliches Kind Zivil- oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich der Anspruchszeitraum längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes. Eine Berücksichtigung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Kind den eingeführten freiwilligen Wehrdienst ableistet, da es sich hierbei nicht um einen gesetzlichen Grundwehrdienst handelt.

Eine weitere Ausnahme von der Altersgrenze gilt bei schwerbehinderten Kindern, sofern die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde. Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.

Das Kindergeld ist bei der Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen schriftlich zu beantragen:


Postanschrift:
Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen

06073 Halle

Besucheradresse:
Leipziger Str. 56 B
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Servicetelefon: 0800/4555530
E-Mail: familienkasse-sachsen-anhalt-thueringen[at]arbeitsagentur.de

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