Die Geburt ihres Kindes muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Als Eltern haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Meldung erfolgt. In der Regel hilft ihnen dabei die Einrichtung, in der das Kind zur Welt gekommen ist oder die Hebamme. Das Standesamt beurkundet die Geburt im Geburtenbuch. Auf dieser Grundlage kann der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde, eine Abstammungsurkunde sowie einen Geburtsschein ausstellen.

Die Kontaktinformationen des Standesamtes ihrer Gemeinde- / Stadtverwaltung oder Verwaltungsgemeinschaft finden Sie hier.

Kontakt-Info

Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha

Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar

Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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