Die körperliche und geistige Entwicklung des Babys verläuft im ersten Lebensjahr rasant. Je früher man in dieser Phase eine Störung erkennt, umso besser kann geholfen werden. Deshalb finden in den ersten zwölf Monaten sechs Vorsorgeuntersuchungen statt. Bis zum 6. Lebensjahr folgen weitere 4 Untersuchungen. Die Ergebnisse trägt der Kinderarzt bzw. der Hausarzt ins gelbe „Untersuchungsheft für Kinder“ ein, das sie bei der Geburt ihres Babys bekommen haben. Darin ist auch aufgelistet, was der Kinderarzt testet. Für die Eintragung der Impfungen gibt es ebenfalls vom betreuenden Arzt einen Impfpass. Zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch wurde im Dezember 2008 in Thüringen ein Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen verabschiedet. Es wurde ein Vorsorgezentrum errichtet, welches die Personensorgeberechtigten von Kindern bis zum 6. Lebensjahr zu der für das jeweilige Alter anstehenden U - Untersuchung, beginnend ab der U3 einlädt. Das Vorsorgezentrum informiert die Eltern bereits mit dem Einladungsschreiben über die Bedeutung des Früherkennungsprogramms, über das Einladungs- und Erinnerungsverfahren sowie über die Meldung an das Jugendamt bei Nichtteilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung. Es informiert die Eltern ebenfalls über die Bedeutung einer U - Untersuchung zwischen dem 20. und 27. Lebensmonat für den Anspruch auf Erziehungsgeld. Dieser besteht nur, wenn ein Nachweis zur Wahrnehmung der Untersuchungen erbracht wird.

U1: direkt nach der Geburt
Untersuchung u. a. von Herz und Lunge, Sauerstoffgehalt des Blutes,  Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexen

U2: dritter bis zehnter Lebenstag
erste Grunduntersuchung von Kopf bis Fuß - u. a. Organe, Geschlechtsteile, Haut, Knochen, Nervensystem, Hüftgelenk, Stoffwechsel

U3: vierte bis sechste Lebenswoche
Untersuchung u. a. von Körperfunktionen, Hörvermögen, Bewegungsverhalten, Ernährungszustand, Gewicht

U4: dritter bis vierter Lebensmonat
gründliche Untersuchung u. a. von Organen und Geschlechtsteilen, Hör- und Sehvermögen, Fontanelle, der allgemeinen Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens

U5: sechster bis siebter Lebensmonat
Überprüfung u. a. der Beweglichkeit und Körperbeherrschung, des Hör- und Sehvermögens

U6: zehnter bis zwölfter Lebensmonat
Untersuchung u. a. der Körperfunktionen, der Beweglichkeit und der Körperbeherrschung sowie Hinweise zur Zahnpflege

U7: 21. bis 24. Lebensmonat
Die so genannte Zweijahres-Untersuchung: u. a. Überprüfung der geistigen Entwicklung

U7a: 34. Lebensmonat
Sehtest, Prüfung der Sprachentwicklung, gründliche körperliche Untersuchung, Überprüfung des Impfstatus

U8: dreieinhalb bis vier Jahre
Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Organe, des Hör- und Sehvermögens, der Sprachentwicklung und Körperbeherrschung

U9: ca. fünf Jahre
Umfangreiche Prüfung von Kopf bis Fuß: Organfunktionen, Seh- und Hörvermögen, grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, geistige, seelische und soziale Entwicklung, Sprachvermögen, Prüfung des Impfpasses auf Vollständigkeit

J1: 12 bis 14 Jahre
Check der körperlichen und geistigen Gesundheit: Größe, Gewicht, Blut, Harn, Impfstatus, Zustand der Organe, des Skelettsystems, der Sinnesfunktionen, Vertrauensgespräch zu Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch, Rauchen

Kontakt-Info

Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha

Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar

Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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