Für Frauen, die ihr Kind nicht behalten möchten, bietet Thüringen einige Alternativen vor dem Schwangerschaftsabbruch. Wenn sie sich nach einem Gespräch mit dem Jugendamt oder einer Schwangerschaftskonfliktberatung sicher sind, dass sie ihr Baby zur Adoption freigeben möchten, sollten sie folgendes wissen:
Wenden sie sich nach der Entscheidungsfindung umgehend an das Jugendamt. Hier werden sie über die zuständigen Sozialarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle umfangreich beraten und begleitet. Nach der Geburt haben sie dann noch acht Wochen Zeit, sich für ihr Kind zu entscheiden. Danach wird die notarielle Einwilligung über die Adoption rechtsgültig und ist unwiderruflich. Das Jugendamt ist nun Vormund des Kindes und das Sorgerecht ruht. Es besteht kein Umgangsrecht mehr und auch keine Unterhaltspflicht.
Jugendamt Gotha
Allgemeiner Sozialer Dienst
Pflegekinderwesen/Adoptionsvermittlungsstelle
Humboldtstraße 18
99867 Gotha
Tel.: 03621/214301
Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha
Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar
Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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