Für eine schwangere Frau, die in Bezug von ALG II oder Sozialhilfe ist, besteht ab Beginn der dreizehnten Woche Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag. Außerdem steht ihr eine Bekleidungshilfe zu. Zwei Monate vor dem Geburtstermin kann eine Beihilfe für die Babyausstattung beantragt werden.

Jobcenter im Landratsamt Gotha
Schöne Aussicht 5
99867 Gotha
Te.: 03621/421142

Landkreis Gotha Sozialamt
Mauerstraße 20
99867 Gotha
Tel.: 03621/214801

Kontakt-Info

Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha

Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar

Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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