Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt, also während der Zeitspanne, in der sie von ihrer Arbeit freigestellt sind. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum auf zwölf Wochen nach der Entbindung, bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen zusätzlich um den Zeitraum, um den die Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Mutterschaftsgeld erhalten sie, wenn sie zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind. Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung benötigen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme, in dem der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben wird. Eine weitere Bescheinigung zur Vorlage bei der für sie zuständigen Krankenkasse stellt der Arbeitgeber aus. Sie enthält Angaben für die Errechnung des Mutterschaftsgeldes.

Werdende Mütter, die arbeitslos gemeldet sind, erhalten für die Zeit der Schutzfristen Mutterschaftsgeld. Natürlich können sie auch die übrigen Leistungen der Mutterschaftshilfe in Anspruch nehmen. Dazu gehört die ärztliche Behandlung ebenso wie die Hebammenhilfe vor und nach der Geburt. Außerdem übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftshilfe die Pflegekosten im Krankenhaus und die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn diese aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Auch die Kosten für die Schwangerschaftsgymnastik werden von der Krankenkasse getragen.

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