• Nicht alle Frauen sind glücklich, wenn sie erfahren, dass sie schwanger sind. Einige sehen sich in einer Konfliktoder gar Notsituation und erwägen deshalb einen Schwangerschaftsabbruch. Gemäß § 219 des Strafgesetzbuches müssen sie, bevor über einen Abbruch entschieden werden kann, eine Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Anspruch nehmen. Hier werden ihnen die Rechtsansprüche von Mutter und Kind und die möglichen praktischen Hilfen dargelegt, um sie zu ermutigen, die Schwangerschaft fortzusetzen. Dies aber unter der Maßgabe, dass sie eine bewusste und eigenverantwortliche Entscheidung treffen. Die Beratungen sind ergebnisoffen, anonym und kostenfrei. Sollten sie allerdings im Anschluss an die Beratung die Ausstellung einer Beratungsbescheinigung wünschen, ist die Angabe des Namens erforderlich. Ohne diesen Beratungsschein ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch nicht möglich.

  • donum vitae Landesverband Thüringen e.V.
    Staatlich anerkannte Schwangerschafts-und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
    Erfurter Str. 18
    99867 Gotha
    Tel.: 03621/510 66 10
    Fax: 03621/510 66 14
    Mail:        gotha@donum-vitae-thueringen.de
    Internet:   www.donum-vitae-gotha.de

    Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.
    Caritasregion Mittelthüringen
    Beratungsstelle für Schwangere und Familien
    (keine Beratungsscheine erhältlich)
    Moßlerstrasse 17
    99867 Gotha
    Tel.: 03621/404551
    Fax: 03621/404552
    Mail:ssb-gth@caritas-bistum-erfurt.de

Kontakt-Info

Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha

Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar

Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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