• Die Schwangerschaftsvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil in der Beobachtung des Gesundheitszustandes der Mutter und ihres ungeborenen Kindes. Während der Schwangerschaft haben sie das Recht, alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen. In den letzten zwei Monaten finden diese sogar alle 14 Tage statt. Durch diesen Rhythmus können Gefahren für Mutter und Kind vermindert werden. Stellt der Arzt bei seinen Untersuchungen doch Risikofaktoren für Mutter und Kind fest, können umfängliche, das Leben sichernde Maßnahmen eingeleitet werden. Mit Beginn der Schwangerschaft stellt der Arzt oder die Hebamme ihnen einen Mutterpass aus. Darin werden unter anderem ihre Blutgruppe, Angaben zur Person, die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen und weitere Kontrollbefunde durch den behandelnden Arzt vermerkt. Sie sollten den Mutterpass ständig bei sich tragen und natürlich auch zu jeder Untersuchung mitbringen. Das gilt besonders, wenn bei ihnen eine Risikoschwangerschaft festgestellt wird.

    Die Angebote der vorgeburtlichen Diagnostik sind absolut freiwillig und keine Pflicht. Bedenken sie, dass mit Hilfe dieser Untersuchungen Fehlbildungen des Kindes und eventuelle Krankheiten erkannt werden können. Wenn sie berufstätig sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihnen für die Vorsorgeuntersuchungen freizugeben, ohne dass sie einen Verdienstausfall erleiden.

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