• Teilen Sie ihrem Arbeitgeber so bald wie möglich die Schwangerschaft mit.
  • Besorgen Sie sich spätestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ein ärztliches Zeugnis, das den voraussichtlichen Entbindungstermin ausweist.
  • Informieren Sie sich über die Schutzbestimmungen für Schwangere bei Ihrem Betriebsrat bzw. beim Personalrat.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Ansprüche (Mutterschaftsgeld, Mutterschaftshilfe usw.).
  • Nehmen Sie regelmäßig die Termine der ärztlichen Vorsorgeuntersuchung wahr.
  • Falls Sie nicht versichert sind, sollten Sie sich mit dem Bundesversicherungsamt in Verbindung setzen.
  • Sollten Sie arbeitslos sein, dann sprechen Sie mit ihrem Arbeitsamt bzw. dem Jobcenter in Gotha.
  • Als Sozialhilfeempfänger sprechen Sie bitte mit einem Mitarbeiter des Sozialamtes.
  • Vaterschaftsanerkennung

Kontakt-Info

Koordinationsstelle
"Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen"
Bahnhofstraße 14
99867 Gotha

Netzwerkkoordinatorin
Andrea Volkmar

Tel.: 03621/3199281
Fax: 03621/3199402
Mobil: 0178/5242707
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